Gesundheitsrente, Rente für Fachangestellte, Arzthelferinnen, Medizinisches Personal
Sie zahlen Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen Zuschuss zur deren Altersversorgung oder vereinbaren mit Ihnen, einen Teil des Bruttogehaltes in die Gesundheitsrente einzuzahlen. Im letzteren Fall reduzieren sich für Sie die zu zahlenden Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge doch um einiges.