Gesundheitsrente, Rente für Fachangestellte, Arzthelferinnen, Medizinisches Personal

Gesundheitsrente, Rente für Fachangestellte, Arzthelferinnen, Medizinisches Personal
Sie zahlen Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen Zuschuss zur deren Altersversorgung oder vereinbaren mit Ihnen, einen Teil des Bruttogehaltes in die Gesundheitsrente einzuzahlen. Im letzteren Fall reduzieren sich für Sie die zu zahlenden Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge doch um einiges. Ihre Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen können sich beim Abschluss der GesundheitsRente auf eine attraktive Rendite und damit auf ein zusätzliches Kapitalpolster zur Ergänzung ihrer Altersversorgung freuen. Bei Einsatz der vermögenswirksamen Leistungen ist das sogar ohne Einbußen beim Nettogehalt möglich.

Im Rahmen der „Vorsorgeeinrichtung für Gesundheitsberufe“ wird die GesundheitsRente zu vergünstigten Konditionen angeboten.

Volle Sicherheit
Auch wenn es um Haftungsrisiken aus der betrieblichen Altersversorgung geht, sind Sie auf der sicheren Seite, denn die Risiken sind bei der GesundheitsRente auf ein Minimum begrenzt.

Volle Qualität: Die GesundheitsRente wurde unter Federführung der Deutschen Ärzteversicherung gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und der Pro bAV Pensionskasse entwickelt.
Die GesundheitsRente ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Tarifparteien, den Arbeitsgemeinschaften zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzt- und Zahnarzthelferinnen (AAA/AAZ) und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. 

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